Die Kosten der vertragsärztlichen Psychotherapieleistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Nach einer vorangehenden Diagnostikphase, die bis zu sechs (probatorische) Sitzungen umfasst, kann nach gemeinsamer Absprache ein Antrag auf Kostenübernahme für beispielsweise eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei den privaten Krankenversicherungen keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie. Die Unterschiede sind hier teilweise recht groß und hängen von der abgeschlossenen Police ab. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrem privaten Krankenversicherer über die genauen Konditionen bezüglich ambulant psychotherapeutischer Behandlungen zu erkundigen.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapie ist gem. § 4 Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.